E-Recht: IT-Sicherheit
Mit dem IT-Sicherheitsgesetz hat der Gesetzgeber in Deutschland erstmalig konkrete Vorgaben zur IT-Sicherheit in Unternehmen formuliert und Versäumnisse mit entsprechenden Bußgeldern sanktioniert. Während in den Medien überwiegend über die Anforderungen an Betreiber kritischer Infrastrukturen berichtet wird, schreibt das Gesetz – von der Öffentlichkeit eher unbeachtet – ganz erhebliche Pflichten zur Absicherung und zum Update von Websites und Onlineshops vor.