Wenn künstliche Intelligenz Examensarbeiten schreibt
Anwalt warnt vor Risiken für Nutzer

Künstliche Intelligenz ist derzeit ein viel diskutiertes Thema. Viele Nutzer*innen sind begeistert von den neuesten AI-Programmen wie der Foto-App Lensa oder dem KI-Bot ChatGPT, der sogar in der Lage ist, Medizinexamen zu bestehen. Allerdings schlagen Experten bereits Alarm und warnen vor möglichen Risiken in Bezug auf Datenschutz und Urheberrecht.
Dr. Michael Metzner, ein Anwalt, warnt: „Neben den umfangreichen Bildrechten fordern Apps wie Lensa auch das Recht zur Verwendung von Werken anderer Urheber für das Training der künstlichen Intelligenz ein. Viele Nutzer*innen sind sich dessen oft nicht bewusst, da sie in der Regel die Nutzungsbedingungen nicht im Detail durchlesen.“ Im folgenden Beitrag klärt er über die potenziellen Risiken für Nutzer*innen auf und gibt hilfreiche Tipps, worauf diese bei der Nutzung dieser beliebten KI-Tools achten sollten.
KI wirft rechtliche Fragen für ihre Anwender*innen auf
Künstliche Intelligenz ist seit Jahren ein wichtiges Thema, aber durch die neuesten Durchbrüche hat der Hype nun auch die gesamte Arbeitswelt erfasst. KIs sind bereits in der Lage, eigenständig Texte, Musikstücke und Bilder zu erstellen, die kaum von denen eines Menschen zu unterscheiden sind. Assistenzsysteme wie Lensa, ChatGPT und Dall-E haben die Realitäten zahlreicher Arbeitsbereiche verändert, sodass niemand mehr sicher sein kann, dass Inhalte tatsächlich von einem menschlichen Urheber stammen.
Dies wirft Fragen im Zusammenhang mit dem Urheberrecht und potenzielle Risiken für die Nutzer*innen dieser Technologie auf: Wer ist der Urheber eines durch die KI generierten Inhalts? Ist es der Benutzer, der das System verwendet hat, oder ist es das System selbst? Diese Fragen sind besonders relevant für Unternehmen, die KI nutzen, um Inhalte für ihre Marketingkampagnen oder andere Zwecke zu generieren.
Potenzielle Risiken für Nutzer*innen können auch auftreten, wenn ein KI-gestütztes Assistenzsystem ein urheberrechtlich geschütztes Material verwendet, um neue Inhalte zu generieren, ohne dass die Erlaubnis des ursprünglichen Urhebers eingeholt wurde. Insgesamt erfordern diese neuen Technologien eine sorgfältige Prüfung der Urheberrechtsfragen, um sicherzustellen, dass sowohl die Benutzer*innen als auch die Schöpfer*innen dieser Inhalte geschützt sind.
Darf künstliche Intelligenz meine Inhalte verwenden?
Obwohl KI-Systeme wie ChatGPT keine eigenständige Kreativität besitzen, können sie dennoch bemerkenswerte Fähigkeiten aufweisen. Die Technologie hat bereits einen Einfluss auf viele Arbeitsbereiche und wird auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Trotzdem gibt es viele umstrittene Fragen im Zusammenhang mit KI, einschließlich der Frage, ob solche Systeme tatsächlich „intelligent“ sind. Einige Experten argumentieren, dass KI-Systeme lediglich komplexe Muster in Daten erkennen und reproduzieren können, während andere behaupten, dass sie tatsächlich ein Bewusstsein entwickeln und in der Lage sind, selbstständig Entscheidungen zu treffen.
Im Hinblick auf das Urheberrecht gibt es auch viele Fragen, die aufgeworfen werden. Obwohl KI-Systeme durch das maschinelle Lernen lernen und verbessert werden, wird dies durch die Nutzung von bestehenden Inhalten erreicht. Einige Urheber*innen befürchten, dass die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Systeme ihre kreativen Rechte beeinträchtigen könnte. Das deutsche Urheberrechtsgesetz hat jedoch im Jahr 2021 explizit festgelegt, dass die Verwendung von Inhalten zum Zwecke des maschinellen Lernens erlaubt ist.
Um ihre Inhalte vor der Verwendung durch KI-Systeme zu schützen, können Urheber*innen jedoch den maschinenlesbaren Nutzungsvorbehalt verwenden, der es ermöglicht, bestimmte Einschränkungen für die Verwendung ihrer Inhalte durch KI-Systeme festzulegen. Insgesamt ist das Thema der KI und des Urheberrechts ein komplexes Thema, das weitere Diskussionen und Überlegungen erfordert.
Wie steht es um den Urheberschutz von KI-Inhalten?
Ein wichtiger Aspekt im Zusammenhang mit der Verwendung von KI ist, ob die durch sie erstellten Inhalte urheberrechtlich geschützt sind. Das EU-Urheberrecht besagt, dass ein Werk originell und von einem menschlichen Schöpfer erstellt worden sein muss, um geschützt zu sein. Da Inhalte, die von einer KI erstellt wurden, nicht von einem menschlichen Schöpfer stammen und möglicherweise nicht originell genug sind, genießen sie keinen urheberrechtlichen Schutz.
Wenn Nutzer*innen jedoch die von der KI ausgegebenen Inhalte bearbeiten und daraus etwas Eigenständiges kreieren, können sie zum Urheber des neuen Werkes werden. In der Realität ist es oft schwer zu bestimmen, ob ein Inhalt von einer KI stammt oder nicht, weshalb es sicherer ist, bei allen Texten von einem urheberrechtlichen Nutzungsrecht auszugehen. Um dies in Zukunft besser zu regulieren, ist eine Zusammenarbeit zwischen Informatik und Gesetzgeber notwendig, um ein transparentes System zur Identifizierung von KI zu schaffen.
Können KI-Inhalte ohne weitere Risiken von Nutzern verwendet werden?
Wer plant, Chatbots oder andere KI-Systeme in seinen Arbeitsalltag zu integrieren, sollte sich der damit verbundenen juristischen Risiken bewusst sein. Obwohl KI-Systeme neue Inhalte aus vielen Quellen schaffen und bestehende Texte nicht einfach kopieren, kann es immer noch zur Verletzung von Urheberrechten kommen. Da die KI-Systeme nicht in der Lage sind, eine kritische Bewertung der Quellen durchzuführen, können diese selbst möglicherweise ein Plagiat sein.
Wenn KI-Systeme bewusst eingesetzt werden, um bestehende Inhalte zu imitieren, haften die Anwender*innen im Falle einer Urheberrechtsverletzung. Daher sollten sich Nutzer*innen von KI-Systemen vorerst auf alltägliche und routinemäßig hergestellte Inhalte beschränken, da bei komplexeren Inhalten das Risiko der Verwendung unverwechselbarer Passagen fremder Quellen höher ist.
Dürfen von der KI erstellte Inhalte von anderen kopiert werden?
Berufliche Anwender*innen von KI-Tools sind einem Risiko ausgesetzt, wenn Konkurrenten erkennen, dass die Inhalte ihres Onlineshops durch KI-Systeme erstellt wurden. In diesem Fall könnte ein Konkurrent Texte und Beschreibungen ohne Strafe kopieren, was dazu führen könnte, dass Web- sites in ihrer Einzigartigkeit und somit auch in ihrer Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt werden. Aus diesem Grund sollten Nutzer*innen solcher Technologien sorgfältig darauf achten, umfangreiche Inhalte kritisch zu überprüfen und individuelle Änderungen hinzuzufügen, um sicherzustellen, dass ihre Inhalte einzigartig und damit urheberrechtlich geschützt sind.

Autor
Dr. Michael Metzner
Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für gewerblichen Rechtsschutz
Dr. Michael Metzner ist Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für gewerblichen Rechtsschutz. Er ist mit der komplexen Thematik für Unternehmen im E-Commerce-Bereich langjährig vertraut. Zu seinen Spezialgebieten gehören E-Commerce, Onlineshops, Marken und Designs, Urheberrecht sowie Medien- und Fotorecht. Seine Kanzlei berät Onlinehändler, Onlineshopbetreiber und alle Unternehmen im E-Commerce.